


Der Patient ist ein geriatrischer Patient
Der geriatrische Patienten ist definiert durch:
die geriatrietypische Multimorbidität ist hierbei vorrangig vor dem kalendarischen Alter zu sehen
Der Patient ist rehabilitationsbedürftig
Die Entscheidung über die Rehabilitationsbedürftigkeit des Patienten trifft der behandelnde Arzt.
Der Arzt stellt fest, dass körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen bestehen.
Es besteht eine positive Rehabilitationsprognose
Diese ist dann gegeben, wenn durch eine intensive teamorientierte medizinische und
physikalisch-rehabilitative Behandlung bestehende Funktionseinschränkungen wieder gebessert werden.
Der Patient ist rehabilitationsfähig
Der Patient hat stabile Vitalparameter, Akutdiagnostik und Therapie
sind abgeschlossen, der Patient ist kreislaufstabil und allgemein psychisch und physisch
so belastbar, dass er mehrmals am Tag an rehabilitativen Maßnahmen teilnehmen kann.
Die Aufnahmeformalitäten sind nicht bei allen Krankenkassen gleich. Sollten Sie
Fragen haben, können wir Ihnen selbstverständlich gerne weiterhelfen (s. u.).
Der Patient ist aktuell im Akutkrankenhaus
Es muss grundsätzlich – auch bei Privatpatienten – vor der Aufnahme ein AHB-
Antrag gestellt werden. Dies geschieht durch den behandelnden Arzt und den
Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser Antrag wird an die zuständigen Mitarbeitern
der Krankenkasse gefaxt und von dieser dann an unsere Klinik weitergeleitet.
Nach Kostenzusage der Krankenkasse wird dann mit dieser und dem vorbehandlenden
Krankenhaus ein Aufnahmetermin vereinbart.
Der Patient ist aktuell in hausärztlicher Behandlung
Der behandelnde Hausarzt zeigt der zuständigen Krankenkasse einen möglichen
Rehabilitationsbedarf des Patienten mit einem gesonderten Antragsformular
(Musterformular 60) an. Die Krankenkasse sendet ihm daraufhin den eigentlichen
Rehabilitationsantrag (Musterformular 61) zu. Dieser geht dann vom Hausarzt zurück
an die Krankenkasse, welche sich daraufhin mit unserer Klinik in Verbindung setzt.
Ein Aufnahmetermin wird dann nach Kostenzusage durch die Krankenkasse von uns
mit dem jeweiligen Patienten vereinbart.